EDÖB warnt

Digitaler Impfpass könnte gegen Datenschutz verstossen

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von Yannick Chavanne und cka

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte warnt, dass private Anbieter digitaler Tools im Zusammenhang mit der Pandemie gegen das Schweizer Datenschutzgesetz verstossen könnten. Insbesondere müssen die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und des Zwecks beachtet werden.

(Source: Barbara Pheby / Fotolia.com)
(Source: Barbara Pheby / Fotolia.com)

Contact-Tracing-Apps, Nachweise negativer Tests sowie andere elektronische Impfaufzeichnungen - die digitalen Werkzeuge zur Bekämpfung der Pandemie verfielfachen sich zurzeit. So arbeiten etwa Microsoft, Oracle, Salesforce und Co. gerade an einem digitalen Impfpass, wie Sie hier nachlesen können. Aber die Nutzung der in diesem Rahmen gesammelten Daten kann nicht in völliger Freiheit erfolgen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat in einer Medienmitteilung die Öffentlichkeit an die Anforderungen in diesem Bereich erinnert.

Private Unternehmen planen bereits, systematisch persönliche Daten abzufragen, insbesondere im Zusammenhang mit Tests und Impfstoffen. Der EDÖB weist aber darauf hin, dass diese Praxis das Schweizer Datenschutzgesetz zu verletzen droht. Insbesondere müssen die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und des Zwecks beachtet werden.

Die Lösungsanbieter müssen sicherstellen, dass die Erhebung und Verarbeitung von Daten (Testresultate, Impfungen) "voraussichtlich einen wesentlichen Beitrag zum Schutz vor Übertragung und Krankheit leisten", erklärt der EDÖB. Zudem sei es nicht denkbar, jemanden zu zwingen, persönliche Daten anzugeben, um auf einen Dienst zugreifen zu können.

EDÖB droht mit Massnahmen

Der EDÖB betont, dass "Personendaten nicht gespeichert oder übermittelt werden dürfen, es sei denn, die weiter Bearbeitung dieser Daten ist absolut notwendig, sachlich gerechtfertigt oder wird von den betroffenen Personen ausdrücklich verlangt". Darüber hinaus müssen die Nutzer und Nutzerinnen in transparenter Weise über die Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden. Der EDÖB warnt, dass er Massnahmen gegen Private ergreifen könne, wenn diese die Anforderungen des Datenschutzgesetzes nicht einhalten.

Das Aufkommen dieser Art von digitalen Lösungen könnte auch Gegenstand neuer Vorschriften werden. Der EDÖB weist darauf hin, dass die für diesen Bereich zuständigen Bundesämter derzeit eine Studie für den Bundesrat über verschiedene mögliche Regelungen und deren Konsequenzen erstellen.

Am 28. Januar war der Europäische Datenschutztag. Verschiedene Cybersecurity-Firmen erinnerten aus dem Grund daran, dass Daten geschützt werden müssen. Doch nicht nur Cyberkriminelle missbrauchen Daten. Lesen Sie hier mehr zum Thema Datenschutz.

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