Achtung, fertig, Freiheit

Das gilt es beim Corona-Zertifikat zu beachten

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von Ludovic de Werra und kfi

Für Corona-Zertifizierte beginnt am 26. Juni wieder die Normalität. Noch fehlt aber die Anerkennung des Schweizer Zertifikats durch die EU. Ausserdem müssen einige Punkte bezüglich Umgang mit dem Zertifikat beachtet werden.

(Source: bit.admin.ch)
(Source: bit.admin.ch)

Geimpft, getestet oder genesen - mit dem Covid-Zertifikat geht das Leben wieder los. Gemäss Zahlen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sind bis heute 2,3 Millionen Zertifikate ausgestellt worden. Jedoch müssen noch immer einige Punkte beachtet werden. "Watson" hat einige dieser Punkte zusammengetragen.

Ein Jahr lang Impfschutz

Für Geimpfte bleibt der Impfschutz gemäss Bundesrat 12 Monate erhalten. Genesene sind am 11. Tag nach der Impfung ein halbes Jahr, Getestete mit dem PCR-Test 72 Stunden sicher. Der Antigen-Schnelltest behält seine Gültigkeit nur 48 Stunden und hat in der EU keine Gültigkeit.

Fehlende Anerkennung des Schweizer Zertifikats in der EU

Für Schweizer ist der Gebrauch im Inland bereits geregelt. Im Ausland hingegen fehlt die Anerkennung des Zertifikats. Gemäss Nani Moras vom BAG soll das Schweizer Covid-Zertifikat mit dem "EU-Covid-Digital-Certificate" kompatibel sein, sobald die EU das Schweizer Zertifikat formell anerkennt.

"Die Anerkennung im EU/EFTA-Raum erfolgt durch eine entsprechende Entscheidung der Europäischen Kommission", sagt Sonja Uhlmann-Haenni vom Bundesamt für Informatik und Technologie (BIT) gemäss "Watson". Ein genauer Termin gibt die Europäische Kommission jedoch noch nicht bekannt. Das EU-Zertifikat soll gemäss BIT jedoch am 1. Juli in Kraft treten.

Am 1. Juli soll eine sechswöchige Übergangsphase stattfinden, in welcher die der EU-/EFTA-Mitgliedstaaten ihre Zertifikate einführen. "Während dieser Zeit ist davon auszugehen, dass in diesem Gebiet auch andere Nachweise akzeptiert werden", sagt Uhlmann-Haenni. Wie der Gültigkeitsbereich des Zertifikats aussieht, entscheidet am Ende jeder Staat selbst. Deshalb empfiehlt der Bund, sich über spezifische Einreisebestimmungen zu informieren.

Gültigkeit des Zertifikats

Der Bund warnt vor fehlerhaften Einträgen im Zertifikat, wie es weiter heisst. Laut BIT meldeten unterschiedliche Personen Komplikationen aufgrund des Zertifikats. Stimmen die Personalien auf dem Zertifikat nicht mit jenen des Ausweisdokuments zusammen (etwa nur einen Vornamen anstatt zwei oder drei), kann es in öffentliche Bereichen oder an Landesgrenzen bereits Schwierigkeiten geben. Das BIT empfehlt allen Betroffenen, sich bei der Ausstellungsstelle zu melden, um dort ein neues Zertifikat zu verlangen.

Am Dienstag, 22. Juni, hob der Bundesrat übrigens einen Grossteil der Einschränkungen auf. Das sind auch gute Nachrichten für Gastronomie und Kulturbereich. Welche das im Detail sind, erfahren Sie hier.

Für weitere Informationen bezüglich dem EU-Covid-Digital-Certificate finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission. Ansonsten erhalten Sie hier eine ausführliche Erklärung zum Umgang mit dem Zertifikat.

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