Schutz für Mitarbeitende

Algorithmwatch fordert mehr Mitsprache bei KI am Arbeitsplatz

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von Maximilian Schenner und jor

Algorithmwatch und Syndicom fordern in einem Positionspapier mehr Beteiligung für Mitarbeitende im Umgang mit KI am Arbeitsplatz. Die Mitbestimmung soll gesetzlich stärker verankert werden.

(Source: Markus Winkler / unsplash.com)
(Source: Markus Winkler / unsplash.com)

Algorithmwatch Schweiz und die Gewerkschaft Syndicom haben ein Positionspapier zum Thema künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz vorgelegt. Die beiden Organisationen kritisieren mangelndes Mitspracherecht von Mitarbeitenden, wenn es um den Einsatz von KI-Lösungen geht. So würden Arbeitgeber ihre Angestellten oft nicht ausreichend miteinbeziehen, wenn sie algorithmische Systeme einsetzen oder planen, dies zu tun.

"Für einen gerechten, nachhaltigen und sinnvollen Einsatz algorithmischer Systeme ist es zentral, dass Mitarbeitende und Arbeitgeber den technologischen Wandel am Arbeitsplatz gemeinsam gestalten", sagt Bettina Dürr, Policy Managerin & Researcherin bei Algorithmwatch Schweiz. "Eine wichtige Bedingung dafür ist, dass Mitarbeitende sich beteiligen, mitsprechen und mitwirken können."

Mitwirkungsgesetz hat Lücken

Die Organisationen berufen sich dabei auf das Mitwirkungsgesetz (MitwG), das Arbeitnehmende berechtigt, sich bei der Digitalisierung am Arbeitsplatz einzubringen, wenn diese einen Gesundheitsbezug aufweist, wie Algorithmwatch mitteilt. Als Beispiel werden in der Mitteilung Tools zur Steigerung der Produktivität genannt. Mitarbeitende würden dadurch unter zunehmender Arbeitsintensität leiden, was sich negativ auf die Gesundheit auswirke. Weitere Risiken sind laut Mitteilung unter anderem fehlende Nachvollziehbarkeit, Vertrauensverlust, Überwachung, Stress und Diskriminierung. 

Das MitwG weise jedoch einige Mängel auf, wie aus einem von den beiden Organisationen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten hervorgeht. Dem Gesetz würde es unter anderem an Sanktionen fehlen, wenn Arbeitgeber dagegen verstossen. 

"Werden Mitarbeitende ungenügend einbezogen, führt dies oft zu einem ungerechten und intransparenten Einsatz von algorithmischen Systemen. Dies schadet letztlich nicht nur den Mitarbeitenden, sondern auch dem ganzen Unternehmen", sagt Daniel Hügli, Geschäftsleitungsmitglied und Leiter Sektor ICT bei Syndicom. Damit die Mitarbeitenden ebenfalls vom Einsatz solcher Systeme profitieren, müsse ihre Beteiligung in Gesetz und Gesamtarbeitsverträgen gestärkt werden.

Konkret fordern Algorithmwatch Schweiz und Syndicom folgende Punkte:

  • Das Mitspracherecht der Mitarbeitenden muss ausgeweitet werden.
  • Die Informationsrechte müssen gestärkt werden.
  • Die Einführung von Sanktionsmöglichkeiten soll die Rechte der Mitarbeitenden besser schützen.
  • Mitarbeitende sollen sich beim Mitwirkungsprozess auf externe Expertinnen und Experten berufen können.
  • Ein kollektives Klagerecht soll dafür sorgen, dass die betroffenen Mitarbeitenden sich zusammen und mit Unterstützung ihrer Vertretungen und Gewerkschaften für ihre Rechte einsetzen können.

Die Forderungen sind auch dem Positionspapier (PDF) zu entnehmen.

Übrigens: Künstliche Intelligenz kann zu mehr Barrierefreiheit beitragen. Doch ohne Menschen wird es auch in Zukunft nicht gehen, wie die Gäste der Fachtagung E-Accessibility am 16. November 2023 betonten. Lesen Sie hier mehr dazu.

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