Bundesrat soll Verursacherprinzip bei Online-Retouren prüfen
Der Ständerat hat den Bund beauftragt, die Anwendung des Verursacherprinzips bei Retouren im Onlinehandel zu prüfen. Zuvor hatte der Nationalrat die ähnlich lautende Motion für eine obligatorische Rücksendegebühr bei Onlinebestellungen abgelehnt.
Nachdem der Nationalrat im Juni 2023 eine ähnliche Motion über die Rücksendegebühr für Onlinebestellungen abgelehnt hatte, soll der Bundesrat nun die Anwendung des Verursacherprinzips bei Retouren im Onlinehandel prüfen. Der Ständerat nahm ein entsprechendes Postulat der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie mit 34 zu 8 Stimmen an, wie die Parlamentsdienste mitteilen. Der Bundesrat habe den Auftrag zu prüfen, welche Gesetzesänderungen nötig sind, um die Anwendung des Verursacherprinzips zu gewährleisten. Dabei soll er auch finanzielle Anreize wie eine Lenkungsabgabe (beispielsweise in Form einer vorgezogenen Retourengebühr) untersuchen, wie es weiter heisst.
Kommissionssprecher Damian Müller (FDP) führte gemäss Parlamentsdiensten aus, dass Retouren bei Anbieterinnen und Anbietern "erhebliche Zusatzaufwände" und zusätzliche Kosten verursachen würden. Die Schweiz nehme in Sachen Retouren "einen Spitzenplatz in Europa" ein (mit einer Quote von 28 Prozent gegenüber den 14 Prozent im restlichen Europa). Zudem setzten kostenlose Retouren einen volkswirtschaftlichen sowie ökologischen Fehlanreiz. Vom ökologischen Standpunkt aus würden gebrauchsfähige Gegenstände im Abfall landen, die über grosse Distanzen transportiert worden seien, erklärte er weiter.
Der Bundesrat hatte zuvor die Ablehnung des Postulats beantragt. Wie schon bei der Ablehnung der Rücksendegebühr argumentiert, sehe der Bundesrat auch hier keine Rechtfertigung für einen solchen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Die ökologischen Gesamtwirkungen solcher Massnahmen sind laut Wirtschaftsminister Guy Parmelin unklar. Ausserdem, entgegnete er, bestünden bereits ökologisch sinnvolle Anreize zur Vermeidung unnötiger Fahrten. Beispielsweise komme mit der Erhebung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) das Verursacherprinzip im Schwerverkehr schon zur Anwendung.
Übrigens sollen die rosigen Zeiten des Onlinehandels vorbei sein, wie Sie hier lesen können. Mittlerweile bewegt sich der Umsatz von vielen Schweizer Händlern wieder auf einem Vor-Pandemie-Niveau. Der Rückgang ist unter anderem auf die sinkende Kaufkraft in einem umkämpften Markt zurückzuführen.
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