Nationalrat will Konsumentenrechte stärken
Käuferinnen und Käufer von Produkten sollen im Fall von Mängeln mehr Mittel an die Hand bekommen. Der Nationalrat unterstützt eine Motion, das über hundertjährige Gewährleistungsrecht zu modernisieren.
Der Nationalrat will das Gewährleistungsrecht modernisieren, das in seinen Grundsätzen noch aus dem Jahr 1910 stammt. Er stimmte einer Motion seiner Rechtskommission mit 120 zu 64 Stimmen zu, wie die Parlamentsdienste berichten. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen: Die veralteten Rechtsnormen entsprächen nicht mehr der Realität, eine Revision sei deshalb angezeigt. Insbesondere Käuferinnen und Käufer von elektronischen Produkten seien bei Mängeln zu sehr auf die Kulanz des Handels angewiesen.
Dem Bundesrat schwebt gemäss parlament.ch eine Anpassung an EU-Standards vor. Dafür müsste das Obligationenrecht angepasst werden. Die Stiftung für Konsumentenschutz identifiziert demnach ebenfalls Lücken und Anpassungsbedarf im aktuellen Gewährleistungsrecht. So fordere sie etwa eine Beweislastumkehr innerhalb eines Jahres nach dem Kauf. Häufig würden Garantieleistungen aufgrund angeblichen Eigenverschuldens abgelehnt. Zudem plädiert die Stiftung für eine Erweiterung des Begriffs "Mangel". Sie fordere eine Beweislastumkehr innert eines Jahres nach Kauf eines Produkts, heisst es bei parlament.ch weiter. Zu oft würden Garantieleistungen verweigert, weil ein angebliches Selbstverschulden vorliege. Ebenso will der Konsumentenschutz eine Erweiterung des Begriffs "Mangel".
Keinen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat hingegen in Bezug auf die sogenannte "geplante Obsoleszenz", also hinsichtlich des Verdachts von Konsumentenschützern, dass Hersteller die Lebensdauer ihrer Produkte absichtlich verkürzten, damit diese vorzeitig ersetzt werden müssten. Der Bundesrat findet, dass die allgemeinen Regeln des Straf- und Wettbewerbsrechts ausreichen würden. Konsumentenschützer fordern hingegen striktere Regeln.
Der nächste Schritt liegt beim Ständerat, der eine vergleichbare Motion seiner eigenen Rechtskommission noch behandeln muss.
Apropos Ständerat: Dieser hat den Bundesrat beauftragt, soll die Anwendung des Verursacherprinzips bei Retouren im Online-Handel. Mehr dazu lesen Sie hier.
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