Accessibility-Gesetz der EU betrifft auch Schweizer Unternehmen
2025 treten in der EU strengere Accessibility-Gesetze in Kraft. Auch viele private Unternehmen müssen ihre Produkte und Dienstleistungen dann barrierefrei anbieten. Das gilt auch für Schweizer Unternehmen, die in der EU aktiv sind.
In der Europäischen Union (EU) gelten bald strengere Richtlinien bezüglich digitaler Barrierefreiheit. Die entsprechende Verordnung, der European Accessibility Act (EAA), ist zwar bereits in Kraft, eine darin definierte Übergangsfrist läuft jedoch erst im Sommer 2025 ab. Mit dem "Rechtsakt zur Barrierefreiheit", wie er auf deutsch heisst, wolle man unter anderem für ein grösseres Angebot an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen sorgen - und dies zu wettbewerbsfähigeren Preisen, heisst es auf der Website der EU.
Der EAA gilt für diverse digitale Produkte, von Computern und Betriebssystemen über audiovisuelle Medien und E-Books, Banking- und Reisedienstleistungen bis zu elektronischem Geschäftsverkehr. Gefordert ist nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch die Privatwirtschaft.
Bereits bis im Sommer 2022 hatten die EU-Mitgliedstaaten die Pflicht, die im EAA formulierten Bestimmungen in staatliche Gesetze zu packen. In Deutschland geschah dies etwa mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es steht für neue Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Websites und anderen Produkten, wie das Beratungsunternehmen Elaboratum in einer Mitteilung zusammenfasst.
Bei Verstoss drohen bis zu 100'000 Euro Bussgeld
Wichtig dabei: Das Gesetz sei auch für alle Schweizer Unternehmen, die in der EU beziehungsweise in Deutschland Produkte und Dienstleistungen anbieten, relevant, merkt Elaboratum an. Verstossen sie gegen die Anforderungen, müssen auch Schweizer Unternehmen mit Bussgeldern bis zu 100'000 Euro rechnen.
Gleiches sagt auch Adnovum: Mit dem EAA werde digitale Barrierefreiheit vom "Nice to have" zum "Must have", fasst der IT-Dienstleister die Entwicklung zusammen und empfiehlt hiesigen Unternehmen, "das Thema Barrierefreiheit auf die Agenda zu nehmen und rechtzeitig vor 2025 die nötigen Schritte umzusetzen". Dazu gehöre, bestehende Produkte auf ihre Barrierefreiheit zu testen und darauf aufbauend Verbesserungen anzugehen. Bei Neuentwicklungen empfiehlt das Unternehmen, Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken.
Beim Umsetzen eines barrierefreien Webprojekts treten bestimmte Schwierigkeiten immer wieder auf, vom Zeitdruck bis hin zu unlogischen Entwicklungsprozessen. Mit geeigneten Massnahmen können diese jedoch vermieden oder leichter bewältigt werden. Welche das sind, lesen Sie im Fachbeitrag der Schweizerischen Post.
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