Konsumentenschutz reicht Strafanzeige gegen Viagogo ein
Der Konsumentenschutz hat eine Strafanzeige gegen den Ticketwiederverkäufer Viagogo eingereicht. Nutzende der Website werden gedrängt, sofort zu bestellen und transparente Informationen zum Preis fehlen.
Der Konsumentenschutz hat wegen manipulativer Verkaufsmethoden Strafanzeige gegen Viagogo eingereicht. Der Ticketwiederverkäufer würde sogenannte Dark Patterns einsetzen und die Konsumentinnen und Konsumenten dazu bringen, überteuerte Tickets zu kaufen, teilt der Konsumentenschutz mit. Die Stiftung qualifiziert das Verhalten als besonders aggressive Verkaufsmethode, die gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstösst.
Der Verstoss sei ans Licht gekommen, als der Konsumentenschutz 2023 hunderte Websites auf manipulative Designs (Dark Patterns) von Benutzeroberflächen untersucht hatte. Beim Bestellvorgang auf viagogo.ch hätten die Konsumentenschützerinnen und -schützer festgestellt, dass zahlreiche Dark Patterns auf die Besucher einwirken. Je beliebter die Veranstaltung, desto mehr und stärker wirkten die Hinweise auf das knappe Angebot und angeblich attraktive Preise auf potenzielle Käuferinnen ein.
"Konsumenten erhalten das Gefühl vermittelt, dass sie sofort bestellen müssen, um die Veranstaltung nicht zu verpassen", sagt Nadine Masshardt, Präsidentin des Konsumentenschutzes. Ausserdem fehlten wichtige Informationen, die für eine selbstbestimmte Entscheidung der Konsumentinnen nötig wären, insbesondere die Höhe des ursprünglichen Ticketpreises.

Nadine Masshardt, Präsidentin des Konsumentenschutzes. (Source: parlament.ch)
Nach Einschätzung des Konsumentenschutzes und eines externen Rechtsgutachtens seien die zahlreichen Hinweise im Bestellprozess in ihrer Gesamtheit eine besonders aggressive Verkaufsmethode und damit nach Art. 3 Abs. 1 lit. h UWG unlauter. Deshalb habe man eine Strafanzeige bei der Genfer Staatsanwaltschaft eingereicht. Es sei bereits die zweite Strafanzeige gegen Viagogo, schreibt der Konsumentenschutz.
Gesetzeslücken bei Dark Patterns
Gemäss dem externen Rechtsgutachten verstossen Dark Patterns in der Schweiz nur in Ausnahmefällen – wie bei Viagogo – gegen geltendes Recht. "In Bezug auf Dark Patterns hat das UWG klaffende Lücken. Insbesondere Tech-Unternehmen nutzen dies zulasten der Konsumenten aus", sagt Masshardt.
Der Ticketwiederverkäufer weist die Vorwürfe zurück. "Viagogo hält sich vollumfänglich an das Schweizer Recht und ist bestrebt, sich mit den Vorwürfen und Behauptungen der Stiftung für Konsumentenschutz im Rahmen des Rechtsverfahrens vollumfänglich und kooperativ auseinanderzusetzen", sagt Julian Dwenger, verantwortlich für Geschäftsentwicklung und Partnerschaften bei Viagogo in der DACH-Region.
Übrigens: Welche Praktiken als Dark Patterns gelten und welche Onlineshops besonders manipulativ aufgebaut sind, erfahren Sie hier.
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