Neuenburg plant E-Voting-Comeback
Der Kanton Neuenburg will sich an den neuen Versuchen für elektronische Abstimmungen beteiligen. Die Verwaltung plant, E-Voting zur Abstimmung im November 2026 einzuführen und dafür das System der Schweizerischen Post zu nutzen. Dies muss der Bund jedoch noch bewilligen.
Der Kanton Neuenburg will das elektronische Abstimmen wieder ermöglichen. Bürgerinnen und Bürger des Kantons sollen ab der Abstimmung vom 29. November 2026 E-Voting nutzen können, wie die Staatskanzlei mitteilt. Der Onlinekanal ergänze die briefliche Stimmabgabe und die Urnenabstimmung.
Reichlich E-Voting-Erfahrung
Neuenburg hat viel Erfahrung in Sachen E-Voting und bezeichnet sich zu Recht als einer der E-Voting-Pionierkantone: 2005 war Neuenburg nämlich nach Genf der zweite Kanton, der elektronisches Abstimmen ermöglichte. Zwischen 2005 und 2019 bot er E-Voting für 56 Abstimmungen an. Danach kam es in der Schweiz aufgrund schwerwiegender Sicherheitsbedenken zum E-Voting-Marschhalt. Erst nach einer Überarbeitung des bundesrechtlichen Rahmens wurden die Versuche in der Schweiz ab 2023 in mehreren Kantonen wieder aufgenommen, darunter Basel-Stadt, St. Gallen, Thurgau und Graubünden.
Wer in Neuenburg elektronisch abstimmen will, wird sich laut der Mitteilung über den Onlineschalter ("Guichet unique") der Neuenburger Gemeinwesen anmelden können. Dafür ist ein Privatkonto notwendig. Die Anmeldung zum E-Voting sei nur einmal nötig und bleibe danach aktiv, schreibt der Kanton. Die Verwaltung fügt hinzu, dass die Einführung anerkannter digitaler Identitäten wie Agov und SwissID seit Mai 2026 die vollständige Online-Eröffnung eines Kontos ermöglicht. Insbesondere Auslandschweizerinnen und -Schweizern mit politischem Wohnsitz im Kanton erleichtere das digitale Portal die Teilnahme an Abstimmungen, da lange Briefversandzeiten wegfielen.
Definitiver Bescheid im September
Die Sicherheitsanforderungen für das E-Voting-System werden auf Bundesebene festgelegt und in Zusammenarbeit mit den Kantonen umgesetzt, wie es weiter heisst. Eine aus Grossrätinnen und Grossräten zusammengesetzte Wahlkommission soll den Ablauf der Verfahren überwachen, insbesondere die Entschlüsselung und die Auszählung der elektronischen Stimmen.
Neuenburg plant, für seine E-Voting-Versuche das System der Schweizerischen Post zu nutzen, dem aktuell einzigen für elektronische Abstimmungen zugelassenen System in der Schweiz.
Ob Neuenburg E-Voting wie vorgesehen einführen wird, hängt aktuell noch von der definitiven Bewilligung des Bundes ab. Diese erwarte man Mitte September 2026, teilt der Kanton mit.
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