X wird Teil von Elon Musks KI-Firma xAI
Nachdem Elon Musk den Kurznachrichtendienst X vor drei Jahren erworben hat, übernimmt nun seine KI-Firma xAI das Unternehmen. Von der Übernahme soll vor allem die Entwicklung der KI Grok profitieren.
 
  Der Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter) geht in Elon Musks KI-Firma xAI auf. Wie "Heise" berichtet, wurde die Übernahme per Aktiendeal besiegelt. Demnach würden Daten, IT-Infrastruktur und Mitarbeitende von beiden Unternehmen zusammengelegt. Auch dürfte das Training von xAIs KI-Assistenten Grok mit Inhalten auf X aus rechtlicher Perspektive wesentlich einfacher werden.
Im Zuge der Transaktion wurde xAI mit einem Wert von 80 Milliarden und X mit 33 Milliarden US-Dollar bewertet. Die Kredite in Höhe von 12 Milliarden Dollar, die Musk beim Kauf von Twitter im Jahr 2022 aufnahm, sollen damit herausgerechnet werden, heisst es weiter. Da keines der beiden Unternehmen an der Börse notiert ist, bestehe auch keine Verpflichtung zu einer offiziellen Mitteilung über die Übernahme. Laut "Heise" meldet "Bloomberg" unter Berufung auf eine informierte Person, dass das neue kombinierte Unternehmen XAI Holdings heisst und mit 100 Milliarden Dollar bewertet wurde. Seit Musk als Berater von US-Präsident Donald Trump tätig ist, habe X Investitionen in der Höhe von 900 Millionen Dollar erhalten.
Bereits bei der Umbenennung von Twitter in X kündigte Musk an, den Kurznachrichtendienst in eine Allzweck-Plattform umzuwandeln. Damit sollten auf X nicht nur Kommunikation, sondern auch andere Dienste wie Online-Banking und Jobbörsen verfügbar sein. Bisher seien nur Ansätze davon erkennbar, und es sei fraglich, ob XAI Holdings diesen Plan weiterverfolgen werde, schreibt "Heise". Auch zur künftigen Rolle von Linda Yaccarino, der bisherigen CEO von X, wurden bislang keine Angaben gemacht.
Vor Kurzem hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte EDÖB seine Vorabklärung zur Nutzung von Personendaten von X für das Training des KI-Assistenten Grok abgeschlossen. Dabei wurde entschieden, dass X die Vorgaben des DSG bezüglich der Verarbeitung von Daten erfüllt. Lesen Sie hier mehr dazu.
 
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