Einführung Ende 2026 geplant

Die Schweiz erhält eine biometrische Identitätskarte

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von Filip Sinjakovic und rja

Das Bundesamt für Polizei plant die Einführung einer biometrischen Identitätskarte mit Chip Ende 2026. Damit passt sich die Schweiz an Vorgaben aus dem revidierten Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU an. Schweizer Bürgerinnen und Bürger können die Identitätskarte ohne Chip auch weiterhin erhalten und im Inland gebrauchen.

(Source: Visual Generation / shutterstock.com)
(Source: Visual Generation / shutterstock.com)

Mit seinen Partnern in den Kantonen und beim Bund arbeitet das Bundesamt für Polizei fedpol derzeit an einer biometrischen Identitätskarte für Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Wie schon beim biometrischen Pass ist die neue Karte mit einem Chip ausgestattet, der zwei Fingerabdrücke sowie ein Gesichtsbild enthält. Dies soll Identitätsmissbrauch, Fälschungen und weitere Arten von Missbrauch verhindern, wie der Bund mitteilt. Die neue Identitätskarte wird voraussichtlich Ende 2026 eingeführt.

Anpassung an EU-Richtlinien

Die Neuerung erfolge im Zusammenhang mit EU-Regelungen. Seit 2021 seien biometrische Ausweisdokumente für EU-Mitgliedsstaaten vorgeschrieben. Die Schweiz sei dabei durch das revidierte Personenfreizügigkeitsabkommen verpflichtet, spätestens ein Jahr nach dessen Inkrafttreten ebenfalls biometrische Identitätskarten einzuführen. Bestehende nicht biometrische Ausweise behalten für Reisen in die EU bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit – für Erwachsene maximal zehn Jahre ab Ausstellung. Nach 2028 ausgestellte, nicht biometrische Karten werden in der EU nicht mehr akzeptiert, heisst es in der Mitteilung weiter.

Datenschutz im Fokus

Die biometrischen Daten auf dem Chip seien besonders geschützt und könnten nur ausgelesen werden, wenn die Identitätskarte physisch vorgezeigt wird. Ein Auslesen auf Distanz sei nicht möglich, stellt der Bund klar. Zudem erhielten nur Länder Zugriff auf die Fingerabdrücke, deren Datenschutzvorschriften denjenigen in der Schweiz entsprechen.

Schweizer Staatsangehörige hätten jedoch weiterhin die Möglichkeit, dem schweizerischen Ausweisgesetz entsprechend eine Identitätskarte ohne Chip zu beantragen. Personen, die innerhalb der EU reisen, wird zwar die biometrische Identitätskarte empfohlen, eine nicht biometrische Karte sei aber innerhalb der Schweiz ausreichend.

 

Der Bundesrat will übrigens weitere Einzelheiten zur Schweizerischen elektronischen Identität (E-ID) regeln. Dazu schickte er im Juni 2025 die E-ID-Verordnung in die Vernehmlassung. Lesen Sie hier mehr darüber.

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