Möglicher Verstoss gegen das Kartellgesetz

Update: Weko nimmt NFC-Bedingungen von Apple unter die Lupe

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von Seraina Huber und dwi

Die Schweizerische Wettbewerbskommission ermittelt gegen Apple. Sie will prüfen, ob der iPhone-Konzern mit seinen Bedingungen für den Schweizer NFC-Zugang das Kartellgesetz verletzt.

(Source: Twint)
(Source: Twint)

Update vom 12.12.2025: Die Schweizerische Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Ermittlung gegen Apple eingeleitet. Im Zentrum steht die Frage, ob der Tech-Gigant mit den Bedingungen für den NFC-Zugang seiner IOS-Geräte gegen das Kartellgesetz verstösst, wie das Weko-Sekretariat mitteilt. 

Seit 2024 ist Apple im EWR-Raum dazu verpflichtet, Drittanbietern die NFC-Funktion (Near Field Communication) kostenfrei zugänglich zu machen. Die Schweiz war von diesem Beschluss zunächst ausgeschlossen.

Um auch hiesigen Anbietern den Zugang zu ermöglichen, habe sich die Weko damals mit Apple ausgetauscht. Laut Mitteilung öffnete der Smartphone-Hersteller den Zugang deshalb Ende 2024 auch für Schweizer Apps, allerdings geknüpft an bestimmte Modalitäten. Diese unterscheiden sich, wie es weiter heisst, von jenen für den EWR-Raum. Die bargeldlose Zahlungs-App Twint kritisierte deshalb unlängst, dass Apple Gebühren für die NFC-Nutzung erhebe und dadurch Wettbewerbsnachteile schaffen würde.

Das Sekretariat werde nun prüfen, ob die individuellen Bedingungen für den NFC-Zugang in der Schweiz kartellrechtlich problematisch seien. Dafür werde sie den Markt fortlaufend beobachten und Informationen sammeln.
 

Originalmeldung vom 09.12.2025:

Apple bremst Twint beim mobilen Bezahlen aus

Apple stellt Schweizer Zahlungsdiensten die Nutzung des kontaktlosen Bezahlens über NFC (Near Field Communication, auf Deutsch Nahfeldkommunikation) in Rechnung. Dies, obwohl die Funktion im gesamten EU-Raum kostenfrei ist, wie der "Tagesanzeiger" schreibt.

Die Europäische Kommission hatte Apple bereits 2024 dazu verpflichtet, das mobile Bezahlsystem für den europäischen Raum zu öffnen. Dem Konzern wurde vorgeworfen, der Konkurrenz den Zugang zur NFC-Technologie zu verweigern. Die daraus resultierende Verpflichtung gilt seither jedoch nur für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und somit nicht für die Schweiz.

Der bargeldlose Zahlungsdienst Twint bezeichnet dieses Vorgehen gegenüber CH Media als "Finte", wie der "Tagesanzeiger" weiter schreibt. Twint argumentiere, Apple würde so die Konkurrenz blockieren und Kunden zur Nutzung von Apple Pay drängen.

Hoffnung auf Gegenmassnahmen

Die Schweizer Firma prüfe nun ihre rechtlichen Möglichkeiten und hoffe auf ein Einschreiten der Schweizerische Wettbewerbskommission (Weko). Allerdings seien Anbieter gemäss des geltenden Kartellrechts nicht dazu verpflichtet, Schnittstellen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Weko würde den Markt jedoch weiter im Auge behalten. Ein laufendes Verfahren gegen Apple bestehe derzeit nicht.

Auch in der Politik bleibe es in dieser Sache nicht still: FDP-Ständerat Damian Müller warnt laut dem "Tagesanzeiger" vor Wettbewerbsnachteilen und einer möglichen Abhängigkeit von US-Techkonzernen. Der Bundesrat habe allerdings bestätigt, dass eine solche Angelegenheit grundsätzlich unter das Kartellgesetz fallen könnte, schreibt Müller in einem Linkedin-Post. "Entscheidend ist nun, dass die Weko rasch prüft, ob Apple denselben Zugang wie im EWR gewähren muss", betont der Ständerat.

Nicht das erste Mal

Bereits 2018 gerieten Apple und Twint aneinander. Die Weko schritt laut "Tagesanzeiger" ein, weil Apple Pay an Bezahlterminals automatisch aktiviert wurde und dadurch Twint-Zahlungen verhinderte. Parallel dazu nahm die Behörde, wie es weiter heisst, auch Schweizer Banken unter die Lupe. Diese hätten ihrerseits angeblich die Zahlungsmethode von Apple boykottiert, um Twint zu bevorteilen.

 

Twint plant übrigens, seine Bezahlplattform für Stablecoins und die E-ID zu öffnen, wozu Sie hier mehr lesen können.

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