Bundesrat treibt KI-Strategie für Bundesverwaltung weiter voran
Der Bundesrat präsentiert seine Strategie für den KI-Einsatz in der Bundesverwaltung. Er plant unter anderem das Potenzial der Technologie gezielter zu nutzen, interne Tools einzuführen und rechtliche Grundlagen zu schaffen. Zudem wechselt die KI-Anlaufstelle vom Bundesamt für Statistik zur Bundeskanzlei.
Der Bundesrat plant, den Einsatz von KI in der Bundesverwaltung systematisch auszubauen. Wie es in einer Mitteilung heisst, hat der Bundesrat den Umsetzungsplan zur KI-Strategie sowie ein Konzept zur Stärkung der Koordination der KI-Aktivitäten angenommen.
Die Bundesverwaltung setze künstliche Intelligenz bereits punktuell ein. Die Technologie biete grosses Potenzial, gehe aber zugleich mit Risiken einher. Aus diesem Grund stützt sich die geplante Strategie laut Bund auf die im März festgelegten Grundsätze für den Einsatz von KI in der Verwaltung.
KI-Strategie und neue Koordination
Als erste Massnahme will der Bundesrat schweizweit untersuchen, wo KI die Prozesse in der Verwaltung verbessern könnte. Weiter ist laut Mitteilung ein internes generatives KI-System für Mitarbeitende sowie ein Marktplatz für "KI-Bausteine" - beispielsweise Chatbots - geplant. Darüber hinaus seien ein Leitfaden für Angestellte und rechtliche Grundlagen zur KI-Nutzung vorgesehen.
Um die Koordination zu stärken, wechsle die bisherige Anlaufstelle des Kompetenznetzwerks für künstliche Intelligenz (CNAI) des Bundesamtes für Statistik (BFS) zur Bundeskanzlei. Der Bundesrat habe dafür, wie es weiter heisst, die Digitalisierungsverordnung angepasst. Die Transition soll per Februar 2026 erfolgen.
Durch den Wechsel sollen die Ämter die KI-Dienste gemeinsam schneller und effizienter aufbauen. Der Bund unterstreicht dabei, dass die Bundeskanzlei bereits die KI-Strategie der Bundesverwaltung verantwortet und die digitale Transformation koordiniert. Der geplante Zuständigkeitswechsel bringe somit Synergien.
Wie hoch das Budget für die geplanten Massnahmen ist, sei noch nicht festgelegt. Eine Entscheidung werde der Bundesrat aber voraussichtlich im Frühjahr 2026 treffen.
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