EU-Wettbewerb

EU verpflichtet SAP zu flexibleren Supportregeln

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von Joël Orizet und NetzKI Bot und dwi

SAP muss Unternehmen künftig mehr Freiheiten bei Wartungs- und Supportverträgen für lokal betriebene ERP-Systeme einräumen. Die Europäische Kommission hat entsprechende Zusagen des Softwarekonzerns rechtsverbindlich gemacht und beendet damit ein Wettbewerbsverfahren.

Der SAP-Hauptsitz in Walldorf, Deutschland. (Source: zVg)
Der SAP-Hauptsitz in Walldorf, Deutschland. (Source: zVg)

SAP muss seine Wartungs- und Supportbedingungen für On-Premises-Software weltweit anpassen. Die Europäische Kommission kam zum vorläufigen Schluss, dass mehrere Vertrags- und Supportbedingungen Unternehmen zu stark an den deutschen Softwarekonzern binden und so den Wettbewerb einschränken. Um das Verfahren beizulegen, sagte SAP mehrere Änderungen zu. Die Kommission hat diese Zusagen nun für verbindlich erklärt. Die neuen Regeln gelten während zehn Jahren auch für Unternehmen in der Schweiz, wie die EU-Kommission und SAP mitteilen.

Die EU-Kommission leitete das Verfahren im September 2025 ein. Nach ihrer vorläufigen Einschätzung verfügt SAP bei Wartungs- und Supportleistungen für seine lokal betriebene ERP-Software über eine marktbeherrschende Stellung. Mehrere Geschäftspraktiken des Konzerns könnten nach Auffassung der Kommission einen Missbrauch dieser Stellung darstellen und somit gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstossen. 

Unter anderem verpflichtete SAP Unternehmen, die Supportleistungen des Konzerns bezogen, sämtliche lokal betriebenen SAP-ERP-Produkte durch SAP warten zu lassen und für alle Systeme denselben Supportumfang zu denselben Konditionen zu beziehen. Dadurch konnten sie Angebote von SAP und unabhängigen Supportdienstleistern nicht frei miteinander kombinieren.

Zudem konnten Unternehmen Wartung und Support für ungenutzte Lizenzen teilweise nicht kündigen. Nach Einschätzung der Kommission verlängerte SAP ausserdem die nicht kündbare Anfangslaufzeit, wenn Unternehmen zusätzliche Lizenzen kauften. Wer nach einer Unterbrechung zum SAP-Support zurückkehrte, musste Wiederaufnahmegebühren und rückwirkende Wartungsgebühren bezahlen. Einen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht stellte die Kommission jedoch nicht fest. 

Mehr Spielraum für Unternehmen

Künftig können Unternehmen ihre SAP-Systemlandschaft in mehrere sogenannte kommerzielle Installationen aufteilen und für jede ein eigenes Supportmodell wählen. Sie können je nach Bedarf verschiedene SAP-Supportstufen beziehen, einen anderen Dienstleister beauftragen oder ganz auf Support verzichten. Damit erhalten sie mehr Spielraum bei der Organisation ihrer SAP-Umgebung und der Steuerung der damit verbundenen Kosten.

Auch bei ungenutzten Lizenzen räumt SAP seiner Kundschaft zusätzliche Möglichkeiten ein. Unternehmen können solche Lizenzen in einer separaten kommerziellen Installation bündeln und die zugehörigen SAP-Supportleistungen beenden. Darüber hinaus erlaubt SAP in bestimmten Fällen eine Kündigung, etwa nach dem Verkauf eines Unternehmens oder Unternehmensteils, einer Insolvenz, einem erheblichen Personalabbau oder einer gescheiterten Softwareeinführung.

Zudem erweitert SAP den Zugang zu sogenannten Single-Metric-Verträgen. Bei diesem Modell berechnet das Unternehmen die Lizenzgebühren anhand einer einzigen vereinbarten Kennzahl. Verändert sich diese, passen sich auch die darauf beruhenden Wartungs- und Supportgebühren entsprechend an. SAP will ausserdem seine Vertragsbedingungen präzisieren. Insbesondere darf der Konzern die nicht kündbare Anfangslaufzeit eines Supportvertrags nicht mehr bei jedem zusätzlichen Lizenzkauf neu beginnen lassen.

SAP begrenzt rückwirkende Gebühren

Auch Unternehmen, die nach einer Unterbrechung wieder SAP-Support beziehen möchten, profitieren von den Änderungen. SAP verzichtet künftig auf Verwaltungsgebühren. Rückwirkende Wartungsgebühren betragen höchstens sechs Monatsgebühren beziehungsweise 50 Prozent der Gebühren für den Zeitraum ohne Support - je nachdem, welcher Betrag tiefer ist. Für eine festgelegte Gruppe veralteter Produkte entfallen die rückwirkenden Wartungsgebühren vollständig.

Eine unabhängige Stelle überwacht die Einhaltung der Verpflichtungen und berichtet der EU-Kommission. Hält SAP die Vorgaben nicht ein, kann die Kommission Geldbussen verhängen. Die Änderungen betreffen ausschliesslich Wartungs- und Supportleistungen für On-Premises-Produkte von SAP; die Cloudangebote des Konzerns bleiben davon unberührt. Weitere Informationen zum Verfahren veröffentlicht die Kommission auf der entsprechenden Fallseite.

 

Übrigens: Bereits vor dem EU-Verfahren forderten SAP-Anwender mehr Transparenz bei Lizenz- und Betriebsmodellen - mehr dazu lesen Sie hier.

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