Fernmeldekommission entscheidet sich gegen erweiterte Zugangsregulierung
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats hat die Detailberatung der Revision des Fernmeldegesetzes abgeschlossen. Die Kommission lehnt entgegen dem Bundesrat ab, die Zugangsregulierung auf neu gebaute Netze auszuweiten. Damit soll die Entbündelung der letzten Meile auf Kupferleitungen beschränkt bleiben.

Die Revision des Fernmeldegesetzes ist einen Schritt voran gekommen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) schloss ihre Detailberatung ab, womit der Nationalrat die Vorlage während der kommenden Herbstsession beraten kann.
Wie die Parlamentsdienste mitteilen, entschied sich die KVF-N bei der Zugangsregulierung gegen den Entwurf des Bundesrats. Dieser sieht in Artikel 11c unter dem Namen "Technologieneutraler Zugang zum Teilnehmeranschluss" vor, dass die Netzzugangsregulierung auch auf neue Netze ausgedehnt werden soll. Momentan gilt die Zugangsregulierung nur für die Doppelader-Metalleitung, die der Bundesrat als veraltet bezeichnet.
Die Regulierung sieht gemäss Bundesrat vor, dass Netzbetreiber gesetzlich Anspruch auf die Mitbenutzung von gebäudeinternen Fernmeldeinstallationen haben. Bei Artikel 11c des Revisionsvorschlags heisst es: "Zur Förderung wirksamen Wettbewerbs [sic!] beim Erbringen von Fernmeldediensten kann der Bundesrat vorsehen, dass marktbeherrschende Anbieterinnen von Fernmeldediensten anderen Anbieterinnen den Zugang zu leitungsgebundenen, nicht auf Doppelader-Metallleitung basierenden Teilnehmeranschlüssen gewähren müssen."
Kommission sieht künftige Investitionen in Gefahr
Die KVF-N will mit 23 zu 1 Stimme hingegen diesen Artikel aus dem Entwurf streichen. Die Entbündelung der letzten Meile soll nach dem Willen der Kommission somit auf Kupferleitungen beschränkt werden, teilen die Parlamentsdienste weiter mit. Als Grund führt die Kommission an, dass zusätzliche Regulierungen die für den künftigen Netzausbau notwendigen Investitionen, besonders in den Randregionen, gefährdeten.
Stattdessen beantragt die KVF-N, dass der Bundesrat dem Parlament alle drei Jahre Bericht erstatten soll über die Entwicklung der Investitionen und der Grundversorgung, über die Qualität und die Preise der Fernmeldedienste sowie über den Netzwettbewerb.

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