Sunrise scheitert mit Gesuch bei Comcom
Sunrise ist mit einem Anliegen bei der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) gescheitert. Glasfaseranschlüsse müssen nicht für mehr Wettbewerb entbündelt werden. Die Comcom empfiehlt die Entbündelung im neuen Fernmeldegesetz zu berücksichtigen.
Der Telko Sunrise ist mit einem Gesuch zur virtuellen Entbündelung von hyriden Leitungen bei der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) gescheitert. Sunrise wollte einen regulierten Zugang zur "virtuell entbündelten Anschlussleitung" (Virtual Unbundled Local Access, kurz VULA), wie es in einer Mitteilung heisst. Bei VULA handle es sich um eine Alternative zur physischen Entbündelung der hybriden Anschlussleitung bestehend aus Kupfer und Glasfaser. Mit VULA könne Sunrise durchgängig eine "breitbandige Datenverbindung von der Ortszentrale bis zur Kundschaft" anbieten, heisst es weiter.
Gesetzliche Grundlage fehlt
Comcom wies das Gesuch mit der Begründung zurück, dass im aktuellen Fernmeldegesetz nur Kupferkabel reguliert seien. Für die Einführung virtueller Entbündelungen fehle die gesetzliche Grundlage.
Die Comcom kritisierte in der Entscheidung jedoch die aktuellen Regeln. Diese seien nicht mehr zeitgemäss. Eine Entbündelung sei notwendig, um den nötigen Wettbewerb auch auf hybriden Netzen sicherzustellen. "Deshalb empfiehlt die Comcom dem Parlament, im Rahmen der laufenden FMG-Revision die Möglichkeit des technologieneutralen und virtuellen Zugangs zum Teilnehmeranschluss zum Anschlussnetz einer marktbeherrschenden Betreiberin einzuführen", heisst es in der Mitteilung weiter.
Das Problem bestehe darin, dass die letzten 50 bis 200 Meter bis zum Kunden oft noch über Glasfaser abgewickelt werden. Durch Technologien wie G.fast und das Vectoring können Anbieter wie Swisscom auch auf Kupferkabel Breitband anbieten. Jedoch werden dadurch Wettbewerber ausgesperrt, schreibt Comcom. "Wenn der Netzbetreiber selbst Vectoring einsetzt, so kann auf der entbündelten Leitung bloss langsames ADSL genutzt werden. Um den Kunden konkurrenzfähige Angebote machen zu können, sind die alternativen Anbieterinnen somit gezwungen, bei Swisscom ein kommerzielles Breitband-Angebot (BBCS) zu beziehen", heisst es abschliessend.
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