EU: Vorratsdatenspeicherung verstösst gegen Grundrechte
Uhr | UpdatedDie EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstösst nach Ansicht eines EU-Anwalts gegen die Grundrechte-Charta der EU. So seien Kriterien nicht klar definiert. Das könnte Wasser auch hierzulande Wasser auf die Mühlen der Gegner der Büpf-Revision.
Was Bürgerrechtler längst anprangern, wird nun von offizieller Seite bestätigt: Die Vorratsdatenspeicherung, wie sie in einigen Ländern der EU diskutiert und in der Schweiz umgesetzt wird, verstösst gegen grundlegende Rechte. Zu diesem Schluss kommt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Pedro Cruz Villalón im Rahmen eines Gutachtens. Hintergrund ist die Klage einiger EU-Mitgliedsstaaten gegen die Richtlinie.
Im Gutachten verweist Villalón darauf, dass die Richtlinie der EU für die Speicherung von Verbindungsdaten gegen die Grundrechte der Europäischen Union verstösst. Und nicht nur das: Die Richtlinie ist seiner Einschätzung nach komplett unvereinbar mit verschiedenen Paragraphen der EU-Charta für Grundrechte.
Das Gutachten könnte den Gegnern der Revision des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) helfen. Die BÜPF-Revision sieht etwa vor, dass ISPs Verbindungsdaten ihrer Nutzer neu statt wie bisher sechs neu für zwölf Monate speichern müssen. Die Gegner argumentieren auf ihrem Blog:
Die geplante Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung und der als geheime Überwachungsmassnahme vorgesehene Staatstrojaner verstossen gegen verfassungsrechtliche Vorgaben zum Umfang und zur Auslegung der Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, Privatsphäre und Unverletzlichkeit der Wohnung. Dies wird dem Parlament anhand von sieben Verfassungsgerichtsentscheiden zum Thema nahegebracht. Dargelegt werden auch grundsätzliche technische Probleme beider Systeme, die an der Nützlichkeit und Beweiskraft der vorgesehenen Massnahmen stark zweifeln lassen.
Auch der Swico sieht die BÜPF-Revision eher kritisch. Er fürchtet etwa grosse Nachteile für die Provider, die die Daten bevorraten müssen.
Villalón argumentiert hingegen auf zivilrechtlicher Ebene. Etwa, dass die Richtlinie zu stark in die Privatsphäre eingreift, da etwa Verbindungsdaten, Ortsdaten etc. aufgezeichnet werden. Deshalb sollten in der Richtlinie zunächst einmal grundlegende Garantien des Persönlichkeitsschutzes definiert werden. Die EU-Legislative müsse etwa Kriterien wie "Serious Crime" klarerbeschreiben.

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