Abos für die neuen Galaxys bei Swisscom am teuersten
Comparis.ch hat die Abo-Kosten für die neuen Samsung Galaxys verglichen. Am günstigsten sind Sunrise und Orange. Deutlich teurer ist jeweils Swisscom. Für Durchschnittnutzer rechnen sich zumeist schon Prepaid-Angebote.
Das Vergleichportal Comparis.ch hat nachgerechnet, wie viel die neuen Samsung Galaxy S6 und S6 Edge bei den grossen Telkos im Abo kostet. Im Vergleich waren Orange und Sunrise am günstigsten. Mit Abstand am teuersten sind die Abo-Verträge bei Swisscom, heisst es in einer Mitteilung.
Samsung deutlich teurer
Die beiden Galaxy-Modelle kommen am 10. April in den Handel und die Telkos haben ihre Preispolitik schon offengelegt. Für den Vergleich legte Comparis.ch ein Zweijahres-Abo und die Galaxy-Modelle mit 32 GB-Speicher zur Basis. Zudem verglich das Portal die drei Profile: Wenig-, Durchschnitts- und Vielnutzer. Laut Mitteilung seien auch versteckte Kosten, wie die Minutentaktung, in die Berechnung mit eingeflossen.
Im Vergleich unterschieden sich die Abos von Sunrise und Orange nur minimal. Beim Galaxy S6 hatte Sunrise leicht die Nase vorn und beim Galaxy S6 Edge ist Orange etwas günstiger. Jeweils deutlich teurer war Swisscom, stellt Comparis.ch fest.
Der Durchschnittskunde fahre aber nicht mit den Abos der grossen Telkos am günstigsten, sagt Ralf Beyeler, Telekom-Experte von Comparis.ch. Für diese Nutzergruppe sei es am günstigsten, das Smartphone direkt zu kaufen und dann ein Prepaid-Angebot zu wählen. Die günstigsten Angebote hätten hierbei Aldi und Migros.
KI-Agenten greifen Hunderte Onlineshops an und stehlen Kreditkartendaten
Freiburger Polizei deckt umfangreichen Onlinebetrug mit gestohlenen Bankdaten auf
Inventx ernennt neuen Leiter Banking
Zukunftsarena von T-Systems rückt KI und Souveränität in den Fokus
Die Sensefrau und der Enshittificator
Wie man nicht wie ein Bünzli, sondern paradiesisch digitalisiert
ISE 2027: Pro-AV-Messe erhält zweiten Standort
Kanton Zürich testet selbstfahrende Autos im ÖV
Bundesrat erteilt Auftrag für neues Cybersicherheitsgesetz