Abacus mit Teilerfolg vor Gericht
Die Klagen von Abacus vor dem Verwaltungsgericht St. Gallen haben erste Auswirkungen. Betroffen sind die Gemeinden St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach.
Der Softwareentwickler Abacus reichte Ende der letzten Woche vier Beschwerden beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen wegen Verletzung des öffentlichen Beschaffungsrechts ein. Diese haben nun erste Auswirkungen: Das Gericht untersagt St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach einstweilig, Verträge für die Beschaffung von Software zur Umsetzung des Rechnungsmodells der St. Galler Gemeinden abzuschliessen.
"Unternehmen werden als Lieferanten für Gemeindesoftware systematisch ausgeschlossen", schreibt Abacus. Das Unternehmen sei nicht mehr gewillt hinzunehmen, dass die öffentliche Hand Schweizer Unternehmen vom Wettbewerb ausschliesse und Software ohne Ausschreibung beschaffe.
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