Revision des Urheberrechts zieht sich in die Länge
Die Vernehmlassungsphase für die Teilrevision des Urheberrechts ist beendet. Der Bundesrat nahm das Ergebnis zur Kenntnis und reaktivierte die AGUR12. Es gibt noch viel Arbeit.
Ende 2015 hatte der Bundesrat angekündigt, das Urheberrechtsgesetz modernisieren zu wollen. Am 11. Dezember 2015 schickte er seinen Gesetzesvorschlag in die Vernehmlassung. Ein Aufschrei ging durch die Branche. Verbände, Politiker und Unternehmen waren unzufrieden und taten ihre Meinung kund.
Insgesamt 1200 Stellungnahmen sind beim Bund eingegangen, wie dieser am 2. Dezember mitteilte. Die Stellungnahmen erstrecken sich über 8000 Seiten. Es seien "aussergewöhnlich hohe Zahlen", heisst es in der Mitteilung.
Vorschlag für weiteres Vorgehen kommt im Sommer 2017
Die Modernisierung des Gesetzes werde aber "grundsätzlich begrüsst", schreibt der Bundesrat. Die Vorstellungen über den einzuschlagenden Weg würden jedoch stark auseinandergehen.
So stark, dass der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragte, einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zu unterbreiten. Bis im Sommer 2017 soll dieser Vorschlag ausformuliert sein.
AGUR12 debattiert seit diesem Sommer wieder
Ausserdem reaktivierte der Bundesrat bereits im Sommer die Arbeitsgruppe zum Urheberrecht, kurz AGUR12. Diese Gruppe war im Vorfeld der Vernehmlassung zusammengekommen. Sie vertrat die Interessen der Kulturschaffenden, Produzenten, Nutzer und Konsumenten.
Das Eidgenössische Instistut für Geistiges Eigentum leitet die Arbeitsgruppe. Vertreter der Schweizer Internet-Service-Provider sowie des Bundesamts für Justiz sitzen ebenfalls mit am Tisch. Die Erkenntnisse aus den Gesprächen der Arbeitsgruppe sollen in den Entscheid über das weitere Vorgehen einfliessen, heisst es weiter.

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