Zwei Motionen fordern mehr Nachhaltigkeit im öffentlichen Beschaffungswesen
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) will beim öffentlichen Beschaffungswesen mit zwei Motionen nachbessern. Der Nachhaltigkeit in der Beschaffung sollte seit der Revision mehr Gewicht beigemessen werden. Auf Verordnungsebene wird diesem Paradigmenwechsel aus Sicht der WAK-N zu wenig Rechnung getragen.

Zwei Motionen sollen die Nachhaltigkeit im öffentlichen Beschaffungswesen auf Verordnungsebene (VöB) verbessern. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hiess die entsprechenden Anträge gut, wie es bei "Parlament.ch" heisst. Mit dem totalrevidierten Bundesgesetz, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat, wollten die Räte unter anderem der Nachhaltigkeit mehr Gewicht beimessen. Aus Sicht der WAK-N werde diesem Paradigmenwechsel auf VöB zu wenig Rechnung getragen.
Mit der ersten Motion (22.3019) sollen Lücken bezüglich sozialer Mindestnormen geschlossen werden. Mit der zweiten Motion (22.3020) soll garantiert werden, dass Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die einen wirksamen Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung für ihre Arbeitnehmenden vorsehen. Zwei Minderheiten lehnten die Motionen ab, da es in ihren Augen zu früh sein, die VöB so kurz nach Inkrafttreten schon wieder zu revidieren.
Durch die Motionen werde auch das Anliegen einer parlamentarischen Initiative (20.486) von Nationalrätin Léonore Porchet erfüllt. Aus diesem Grund würde die WAK-N mit 14 zu 0 Stimmen und bei 10 Enthaltungen beantragen, dieser Forderung keine Folge zu geben.
Das revidierte Beschaffungsrecht trat anfang 2021 nach jahrelangen Diskussionen in Kraft. Hier können Sie lesen, was konkret entschieden wurde.

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