EU-Parlament gegen Massenüberwachung
Das Parlament der Europäischen Union stellt sich gegen die von der Kommission vorgeschlagenen Chatkontrollen. Ermittler sollen gezielter agieren müssen.
Das EU-Parlament stellt sich gegen viele der Überwachungsmassnahmen, welche die EU-Kommission mit der Verordnung zur "Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern" vorsieht. Wie "Heise" berichtet, hat das Parlament, bzw. der zuständige Ausschuss für Justiz und bürgerliche Freiheiten (LIBE), einen entsprechenden Kompromissvorschlag vorgestellt.
Der Gesetzesentwurf der Kommission sah vor, dass Kommunikationsdienstleister auf Anordnung die Inhalte ihrer Nutzenden nach Hinweisen auf Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Anbahnungsversuche scannen müssen.
Nur bei begründetem Verdacht und mit richterlicher Bestätigung
Der Kompromissvorschlag des LIBE-Ausschusses will, dass solche Scan-Anordnungen nur für die Kommunikation einzelner oder einer spezifischen Gruppe von Nutzenden - etwa einer Chatgruppe - möglich sein. Für derartige Anordnungen soll ausserdem ein begründeter Verdacht vorliegen müssen, dass eine Verbindung zu Missbrauchsmaterial besteht.
Des Weiteren dürfe ein Kommunikationsdienstleister nur dann zum Scannen eines Chats aufgefordert werden, wenn eine richterliche Bestätigung der Anordnung vorliege. Der Kommissions-Vorschlag liess offen, ob eine nationale Verwaltungsbehörde oder ein Gericht eine Anordnung bestätigt.
End-to-End-Verschlüsselung nicht überwachbar
Ein grosser Kritikpunkt am Vorschlag war die geplante Überwachung von verschlüsselter Kommunikation. Dem begegnet der Parlamentsausschuss, indem er Kommunikation ausnimmt, "bei der eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eingesetzt oder angewendet wird oder wurde".
Wer also beispielsweise mit Whatsapp, Signal oder Threema Ende-zu-Ende-verschlüsselt kommuniziert, soll der LIBE zufolge nicht per Chatkontrolle überwacht werden dürfen. Auch Client-Side-Scanning, also das Scannen von Nachrichten auf dem Gerät des Users vor dem Versand, soll nicht möglich sein.
Der Kompromiss der LIBE soll am 13. November verabschiedet werden. Anschliessend geht der Gesetzesentwurf, gemeinsam mit den Vorschlägen der EU-Kommission und des Ministerrats in den "Trilog", ehe ein finaler Text beschlossen wird.
In der Schweiz hatte die GLP bereits mit einem Vorstoss in Stellung gebracht, die allgemeine Chatkontrolle der EU blockiert hätte. Diesen hatte der Nationalrat bereits angenommen, wie Sie hier nachlesen können.
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