Bundesamt für Verkehr konkretisiert Cloud-Vorgaben für Bahnunternehmen
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Vorgaben zum Einsatz von Cloud-Diensten bei Bahnunternehmen konkretisiert. Diese dürfen Cloud Computing künftig erst nutzen, wenn sie das Risiko eines Systemausfalls vorab geprüft und aufgezeigt haben, wie sie damit umgehen.

Wie andere Firmen lagern auch Bahnunternehmen zunehmend ihre digitalen Daten und Anwendungen auf externe Server aus. Das sogenannte Cloud Computing bringt zwar viele Vorteile für Unternehmen - zugleich birgt das Modell jedoch auch das Risiko eines Kontrollverlustes. Mangels klarer Regelung des Einsatzes von Cloud Computing hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) nun die allgemeinen Vorgaben für Bahnunternehmen konkretisiert und detaillierte Anforderungen definiert, wie die Bundesstelle mitteilt.
Die wichtigste Präzisierung des BAV sei der Umgang mit einem Systemausfall. Demnach dürfen die Bahnunternehmen Cloud Computing erst einsetzen, nachdem sie das Risiko "Ausfall der Cloud mit betriebs- oder sicherheitsrelevanten Folgen" untersucht haben. Ferner müssen sie, wie es weiter heisst, mit allfälligen Kompensationsmassnahmen aufzeigen, wie sie das Risiko abfedern - und ob sie es tragen können.
Diese Anforderungen betreffende Überlegungen und Entscheidungsschritte seien zudem schriftlich festzuhalten und dem BAV auf Verlangen vorzulegen. Künftig wird das Bundesamt laut Mitteilung auf Verfahrensebene wie auch im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit die Umsetzung der Anforderungen überprüfen.
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