Update: Nationalrat besteht auf Identifikationspflicht beim Domainkauf
Der Nationalrat hält an der ursprünglichen Fassung einer Motion fest, die es Cyberkriminellen erschweren soll, an Schweizer Domains zu gelangen. Der Ständerat war der Meinung, dass eine Identifikationspflicht beim Kauf einer Domain zu weit greift, doch der Nationalrat ging nicht auf den abgeschwächten Kompromiss ein.
Update vom 19.06.2026: Der Nationalrat besteht darauf, dass sich Käuferinnen und Käufer von Schweizer Domains (.ch und .swiss) eindeutig als natürliche oder juristische Personen identifizieren müssen. Die grosse Kammer hält damit an der entsprechenden Motion von Michael Götte (SVP/SG) in ihrer ursprünglichen Fassung fest, wie die Parlamentsdienste mitteilen. Abgesehen von der Identifikationspflicht sei auch eine Ausweitung der Gründe für eine Domainsperrung Teil des Vorstosses.
Der Ständerat schwächte die Motion laut Mitteilung ab, weil ihm eine solche Identifikationspflicht zu weit ging. Eine Minderheit im Nationalrat habe den Kompromiss der kleinen Kammer unterstützt, doch die Mehrheit sei der Ansicht, dass eine Identifikation von Domainkäufern erforderlich sei. Nur so könnten die zuständigen Behörden Missbrauchsmeldungen effizient bearbeiten.
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen des Nationalrats, wie es in der Mitteilung heisst. Nun geht das Geschäft zurück an den Ständerat.
Originalmeldung vom 20.03.2026:
Parlament will Betrügern das Handwerk legen
Der Ständerat hat einstimmig drei Motionen aus dem Nationalrat gegen Telefon- und Internetbetrüger angenommen. Die Vorstösse stammen von Martin Candinas (Mitte/GR), Priska Seiler Graf (SP/ZH) und Michael Götte (SVP/SG), wie die Parlamentsdienste mitteilen. Auch der Bundesrat habe die Vorstösse gutgeheissen.
Götte fordert eine Änderung der Rechtsgrundlage für die Vergabe von schweizerischen Domains (.ch oder .swiss). Diese Domains sollen nur an eindeutig identifizierte natürliche oder juristische Personen ausgestellt werden, wie es weiter in der Mitteilung heisst. Zudem ist Götte der Meinung, dass sich Domains nicht nur bei Phishing und Schadsoftware-Verbreitung, sondern auch bei anderen Missbrauchsarten blockieren lassen sollen.
Die Mehrheit der Ständeratskommission und auch des Ständerats selbst befürwortet nur den zweiten Punkt. Den ersten Punkt lehnte sie ab, weil er einen zu grossen administrativen Aufwand bedeuten würde.
In der zweiten Motion forderte Candinas Massnahmen gegen die Verschleierung der tatsächlichen Rufnummer (Call-ID-Spoofing). Der Bundesrat müsse nun Anbieter zu Schritten verpflichten, um solche gespooften schweizerischen Telefonnummern zu erkennen, zu unterbinden und damit einhergehende Straftatbestände zu verhindern, wie die Parlamentsdienste weiter schreibt.
Die dritte Motion von Seiler Graf fordert den Bundesrat auf, einen Erlassentwurf zu erstellen, der Missbräuche beim Verkauf von schweizerischen Telefonnummern und SIM-Karten eindämmen soll.
Aufgrund der vom Ständerat vorgenommenen Änderung an der ersten Motion geht diese wieder an den Nationalrat. Die zweite und dritte Motion gehen an den Bundesrat, der alle drei Vorstösse befürwortet.
Im Januar missbrauchten Telefonbetrüger die Telefonnummer des Darmkrebsvorsorgeprogramms vom Kanton Luzern aus. Damit forderten sie Geldbeträge im Namen der Luzerner Kantonalbank ein. Lesen Sie hier mehr dazu.
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