Darum schafft der Bundesrat keine nationale Strategie zur digitalen Inklusion
Der Bundesrat sieht keinen Bedarf, Massnahmen gegen die digitale Kluft in einer nationalen Strategie zu fördern. In einem Bericht verweist er auf diverse bereits laufende Initiativen und Pläne der Digitalen Verwaltung Schweiz.
Die digitale Kluft in der Schweiz existiert. Ein Teil der Bevölkerung ist von Ungleichheiten im Zusammenhang mit digitalen Technologien betroffen. Neue Massnahmen, um die digitale Inklusion voranzutreiben, braucht es aktuell jedoch nicht. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat. In einem Bericht (PDF) als Antwort auf ein Postulat schliesst er, es sei aktuell nicht erforderlich, eine nationale Strategie zur digitalen Inklusion auszuarbeiten.
Betroffene sind überall
"In der Schweiz wird Digitalisierung primär als Chance wahrgenommen, die zum Wohlstand des Landes und seiner Bevölkerung beiträgt", erklärt der Bundesrat im Bericht. Die Vorteile der Digitalisierung kämen jedoch nicht allen gleichermassen zugute. Die daraus resultierende digitale Ausgrenzung "hemmt die Entwicklung des Landes".
Von digitaler Ausgrenzung können viele Menschen betroffen sein. Die Gruppe besonders gefährdeter Personen ist vielseitig, wie die Aufzählung des Bundesrates zeigt: "Ältere Menschen, Personen mit niedrigem Bildungsniveau oder ohne Ausbildung , Personen in einer prekären finanziellen Situation und Personen, die eine unqualifizierte Tätigkeit ausüben." Weitere Risikofaktoren sind ein Migrationshintergrund oder eine Behinderung. Und es zeige sich, dass eher geringe digitale Kompetenzen bei Frauen häufiger verbreitet seien als bei Männern. Der Bundesrat fügt hinzu, dass sich diese Gruppen mitnichten klar voneinander abgrenzen: "Personen, die sich in der digitalen Welt schwer zurechtfinden, sind häufig von mehreren Vulnerabilitäten gleichzeitig betroffen." Dennoch wiesen die Betroffenen diverse Profile auf und seien über die Gesamtbevölkerung hinweg vertreten.
Barrieren abbauen, Kompetenzen fördern
So vielseitig wie die Gruppe betroffener Menschen sind auch die Arten der digitalen Ausgrenzung. Im Bericht nennt der Bundesrat drei anerkannte Ebenen der digitalen Kluft: Zugangskluft, Kompetenzkluft und Nutzungskluft.
Um digitale Inklusion zu fördern, gibt es zwei Ansätze: Private und öffentliche Anbieterinnen und Anbieter digitaler Dienste müssten diese ihren Nutzerinnen und Nutzern zugänglich machen (E-Accessibility). Zweitens gelte es aber auch, bestimmte grundlegende Kompetenzen zu fördern, um digitale Angebote nutzen zu können. Hier müssten entsprechende Weiterbildungsangebote zur Verfügung gestellt werden.
Laufende Massnahmen zeigen Wirkung - vermutlich
Ein Recht auf digitale Teilhabe existiere nicht, stellt der Bundesrat klar. Die digitale Inklusion werde jedoch durch eine Reihe von Gesetzen und verbindlichen Normen gefördert. Im Bericht nennt der Bundesrat etwa den Anti-Diskriminierungs-Artikel in der Bundesverfassung, das 2024 in Kraft gesetzte E-Gov-Gesetz oder das Behindertengleichstellungsgesetz. Ausserdem nehme digitale Inklusion in den wichtigsten nationalen Strategien eine zentrale Stellung ein: In der Vision der "Strategie Digitale Schweiz" sei das Thema implizit vorhanden. Inklusion gehört auch zu den Eckpfeilern der "Strategie Digitale Bundesverwaltung" und "Strategie Digitale Verwaltung Schweiz" - in letzterer werde Inklusion sogar an erster Stelle genannt, merkt die Exekutive an.
Dass der Bundesrat dennoch zum Schluss kommt, es brauche keine zusätzlichen Massnahmen, liegt an den bereits laufenden Initiativen. Die Massnahmen im Bereich der Weiterbildung reichen vom Beschluss, Informatik als Pflichtfach für die Oberstufe einzuführen, über ein Unterstützungsprogramm für Betriebe, die die Grundkompetenzen ihrer Mitarbeitenden stärken, bis zu Angeboten für Personen mit Migrationshintergrund.
Die digitale Barrierefreiheit fördert die Schweiz mit einem Schwerpunktprogramm, aus dem unter anderem die Allianz Digitale Inklusion Schweiz (ADIS) hervorgegangen ist. Programme oder Projekte, die armutsgefährdete oder -betroffene Personen gezielt ansprechen, gibt es im digitalen Bereich jedoch nicht, dafür aber Massnahmen für Institutionen, die diese Personengruppen ansprechen, wie der Bundesrat schreibt. Dazu gehört ein Faktenblatt, welches Organisationen empfiehlt, Informationen nicht nur online zur Verfügung zu stellen.
"Ob die bestehenden Massnahmen ausreichen, lässt sich angesichts der Vielfalt dieser Massnahmen nicht abschliessend und allgemein beantworten", schreibt der Bundesrat und verweist unter anderem auf Herausforderungen mit der statistischen Erfassung der Betroffenen. Dass eine digitale Kluft bestehe, heisse nicht, dass die laufenden Massnahmen wirkungslos oder die entwickelten öffentlichen Massnahmen gescheitert seien. Und: "Man kann es durchaus als Fortschritt sehen, dass die Nutzung digitaler Dienste im Laufe der Zeit generell zugenommen hat, auch in den Bevölkerungsgruppen mit der geringsten Affinität zu digitalen Technologien", schreibt der Bundesrat im Schlusskapitel.
Neue Schwerpunkte in Aussicht
Anstatt neue Massnahmen zu ergreifen, regt der Bundesrat an, bestehende Initiativen zu stärken. Es sei herausfordernd, die Zielgruppen mit dem höchsten Bedarf tatsächlich zu erreichen, konstatiert er dazu. Entsprechend wichtig sei es, die Gesamtbevölkerung und insbesondere Personen und Institutionen mit Kontakt zu den Betroffenen zu sensibilisieren. Weiterbildungsangebote niederschwellig (günstig, nahe und auf die Zielgruppe zugeschnitten) bereitgestellt werden.
Insgesamt habe der Anteil der Bevölkerung mit mehr als grundlegenden digitalen Kompetenzen jüngst zugenommen. Die bestehenden Initiativen stuft der Bundesrat als "wirksam" ein. Sie beruhen auf einem von vielen Akteuren getragenen, dezentralen System mit vielfältigen Finanzierungsquellen. "Dieses pragmatische und bedarfsorientierte System hat den Vorteil, dass es sich schnell an die Zielgruppen anpassen kann." Vor diesem Hintergrund hält die Regierung eine nationale Strategie zur digitalen Inklusion für "derzeit nicht erforderlich".
Als wertvolle Initiative würdigt der Bundesrat die ADIS, mit deren Hilfe der Bund auch weiterhin Sensibilisierungsprogramme durchführen wolle. Ebenfalls erwähnt er Pläne der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS), das Thema digitale Inklusion für ihre entstehenden Strategie ab 2028 zu prüfen. In der noch laufenden Strategie (2024 bis 2027) sei digitale Inklusion bereits verankert.
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