Apple siegt vor Münchner Gericht gegen Motorola
Das Landgericht München hat entschieden: Apple darf eine einstweilige Verfügung beantragen, um den Verkauf von Handys und Tablets von Motorola Mobility in Deutschland zu verbieten.
Florian Müller, der Oracle und Microsoft in Patentfragen berät, berichtet in seinem Blog über ein neues Patenturteil: Das Landgericht München hat für Apple den Weg geebnet, um eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf von Handys und Tablets von Motorola Mobility in Deutschland zu erwirken.
Das Gericht begründet dies mit einem Verstoss Motorolas gegen ein Patent Apples. Dieses beschreibt den Bounce-Effekt beim Scrollen von Webseiten beim Erreichen des Bildschirmrands. Laut Müller hatte Motorola versucht, das Patent für ungültig zu erklären. Das Gericht lehnte dies jedoch ab.
Gemäss ZDnet kann Apple nun 25 Millionen Euro als Sicherheit hinterlegen, um ein vorläufiges Verkaufsverbot durchzusetzen. Mit weiteren zehn Millionen Euro könne Apple Motorola gar zwingen, alle patentverletzenden Geräte zu zerstören. Zahle Apple insgesamt 45 Millionen Euro, müsse Motorola die fraglichen Produkte sofort aus dem Handel nehmen. Motorola Mobility dürfte gegen das Urteil Berufung einlegen.
Bechtle bündelt drei seiner Schweizer Gesellschaften
Wie ein harmloser Flirt zum Kartendatendiebstahl führt
Unkontrollierte KI-Agenten werden zum Geschäftsrisiko
Cisco präsentiert Netzwerkchip für KI-Infrastrukturen
Biber baut Damm aus Plüschtieren
Schweizer Unternehmen erzielen mit KI noch kaum Umsatzwachstum
Wie "Subscription Bombing" Sicherheitswarnungen verdeckt
IT-Sektor beflügelt Schweizer KMU-Übernahmen
ISE 2026: Deshalb sollte die AV-Branche IT-Sicherheit stärker fokussieren