EuGH-Urteil

Über 440'000 Google-Sucheinträge gelöscht

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Wer seinen Namen nicht in den Suchergebnissen von Google sehen will, kann einen Löschantrag stellen. Im Transparenzbericht zeigt Google wie viele Anträge bislang eingingen. Aus der Schweiz kamen mehr als 8000.

(Quelle: Flickr / Perspecsys Photos / CC BY-SA 2.0)
(Quelle: Flickr / Perspecsys Photos / CC BY-SA 2.0)

Im Mai 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil gefällt: Laut diesem dürfen Einzelpersonen Suchmaschinen-Betreiber wie Google beauftragen, sämtliche Suchergebnisse, die ihren Namen enthalten, zu löschen. Laut Google's aktuellem Transparenzbericht sind seit dem 29. Mai 2014 insgesamt 348'508 Löschanträge beim Konzern eingegangen. Davon stammten 8348 aus der Schweiz.

Aus sämtlichen Anträgen soll Google insgesamt rund 1,2 Millionen URLs prüfen. 27'860 davon sind Schweizer URLs. Bislang habe Google über eine Million URLs untersucht und 441'778 Einträge entfernt.

Laut dem Bericht entfernte das Unternehmen vor allem diejenigen Einträge aus seinen Suchergebnissen, die zu Websites wie Facebook, Twitter, Youtube, Badoo und Google Groups geführt hatten.

 

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