Lieferdrohnen bleiben vorläufig am Boden
Die amerikanische Luftfahrtbehörde hat der Nutzung von Drohnen als Paketboten einen Stein in den Weg gelegt. Piloten müssten etwa stets ihre Drohnen mit blossem Auge sehen können.

Die FAA, die Luftfahrtbehörde der Vereinigten Staaten, hat diese Woche ein erstes Regelwerk für die kommerzielle Verwendung von unbemannten Fluggeräten vorgeschlagen. Gewisse Regeln könnten den Einsatz von unbemannten Fluggeräten als Paketkuriere – wie es etwa Amazon vorschwebt – blockieren.
So darf der Operator, die im Dokument vorgeschlagene Bezeichnung für Drohnenpiloten, seine Drohne nie aus den Augen verlieren. Die Drohne muss mit dem menschlichen Auge sichtbar bleiben – Hilfsmittel wie etwa ein Teleskop oder eine Kamera in der Drohne zählten nicht. Lieferungen per Drohnen scheinen damit ausgeschlossen.
Ein einzelner Pilot soll eine einzelne Drohne steuern und nicht mehrere gleichzeitig. Die Geräte dürfen zudem nicht über unbeteiligte Personen fliegen. Die FAA schlägt bereits im Regelwerk vor, einige Zertifikate einzuführen, die dies erlauben würden.
Eine Prüfung alle zwei Jahre
Bevor das Gerät abhebt, müssen Operator und Drohne noch verschiedene Bedingungen erfüllen. Für die Zulassung müssen die Piloten mindestens 17 Jahre alt sein und eine Prüfung bestehen. Wenn sie ihre Lizenz behalten wollen, müssen sie alle zwei Jahre erneut eine Prüfung absolvieren.
Die Drohnen dürfen ein Maximalgewicht von knapp 25 Kilogramm nicht übersteigen. Zudem will die FAA sie auf eine Höchstgeschwindigkeit von 160 Kilometer pro Stunde und einer Flughöhe von bis zu 150 Metern begrenzen.
Die dicken Drohnen des Militärs
Die vom amerikanischen Militär verwendete Predator-Drohne würde bei diesen strengen Vorschriften glatt durchfallen. Mit ihrem Leergewicht von gut 500 Kilogramm leidet das martialische Gerät unter einem deutlichen Übergewicht. Auch die Höchstgeschwindigkeit von 217 Kilometer pro Stunde müsste gedrosselt werden.
Die Regel, dass Drohnen nicht über andere Personen fliegen dürfen, könnte sich auch auf die operative Effizienz der Flugmaschinen auswirken. Das Amerikanische Militär, das nach Angaben der FAA bereits seit Jahren Drohnen über amerikanischen Boden und im Ausland einsetzt, bleibt aber von den Regeln ausgenommen. Militärische Operationen werden nicht zur kommerziellen Nutzung gezählt.

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