Daten sollen nach Provider-Konkurs herausgegeben werden
Marcel Dobler hat eine Parlamentarische Initiative für mehr Rechte von Dateninhabern angestossen. Bisher sind Daten beim Konkurs eines Cloud-Providers in der Konkursmasse gefangen. Die Herausgabe der Daten soll rechtlich geregelt werden.
Was passiert, wenn der Cloud-Provider Konkurs geht? In der Regel sind die Daten von Unternehmen dann in der Konkursmasse gefangen. Oft dauert es Monate, bis die Daten wieder an die Eigentümer herausgegeben werden, oder sie gehen ganz verloren. Ein Recht auf Herausgabe der Daten, wie etwa in Luxemburg, gibt es in der Schweiz bisher nicht.
Diesen Umstand will Nationalrat und ICTswitzerland-Präsident Marcel Dobler ändern. Dazu reichte er eine parlamentarische Initiative mit dem Titel: "Daten sind das höchste Gut privater Unternehmen. Datenherausgabe beim Konkurs von Providern regeln" ein. Mit einer Ergänzung im Konkursgesetzt soll die Datenherausgabe geregelt werden. Dazu müsse der Dateninhaber die Herausgabe begründen und die Daten müssen separierbar sein.
Gemäss eines Beitrags der Computerwold nahm die Rechtskommission des Nationalrats die Initiative von Dobler einstimmig an. Das Geschäft geht nun an die zuständige Kommission im Ständerat.
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