Transparenz, Vergütung und Gleichbehandlung

Verlegerverbände fordern Regeln für den Umgang von KI mit journalistischen Inhalten

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von René Jaun und dda

KI-Anbieter sollen sich beim Umgang mit journalistischen Inhalten an klare Regeln halten müssen. Dies fordern die Verlegerverbände aus dem deutschen Sprachraum. In ihrer "Erklärung von Zürich" führen sie fünf solcher Regeln auf.

(Source: geralt / pixabay.com)
(Source: geralt / pixabay.com)

Was ChatGPT, Perplexity, Gemini und Co. generieren, basiert zu einem Teil auf journalistischen Inhalten. Der Zugriff auf diese Inhalte geschehe "in der Regel ohne die Zustimmung der Rechteinhaber, ohne Transparenz und ohne Vergütung", wie der Verlegerverband der Schweizer Medien schreibt. Dass KI-Modelle ohne klare Regeln mit journalistischen Erzeugnissen gefüttert werden, ist nicht nur dem hiesigen Verband, sondern auch den Verlegerorganisationen aus Deutschland, Österreich und Luxemburg ein Dorn im Auge. An ihrer DACHLUX-Jahreskonferenz verabschiedeten die Verbände darum die "Erklärung von Zürich". Darin fordern sie die Politik und KI-Anbieter zum handeln auf: Sie sollten klarere Regeln für den Umgang von KI mit journalistischen Inhalten schaffen.

Konkret geht es dabei um Verpflichtungen in den Bereichen Transparenz, Anzeigen von Quellen, Vergütung, Verantwortung und Gleichbehandlung von Medien. Man stehe mit den Forderungen für einen fairen Wettbewerb ein, welcher die Informationsversorgung der Gesellschaft in verantwortlicher und rechtskonformer Weise auch in Zukunft gewährleiste, heisst es im Papier. In der Mitteilung warnen die Verbände: "Ohne klare Regeln für den Umgang von KI mit journalistischen Inhalten wird das Geschäftsmodell Journalismus erodieren. Das Geistige Eigentum muss vollumfänglich respektiert und der urheberrechtliche Schutz journalistischer Inhalte auch im digitalen Zeitalter gewährleistet sein."

Die fünf Regeln der "Erklärung von Zürich" im Wortlaut:

  1. Journalistische Inhalte dürfen nur unter Wahrung der Rechte der Rechteinhaber und bei voller Transparenz über die Art der Nutzung verwendet werden.

  2. Die Quellen dieser Informationen müssen ausdrücklich in allen Suchergebnissen und in nachgeschalteten Angeboten angegeben und verlinkt werden.

  3. Die Plattformen müssen die Nutzung journalistischer Inhalte adäquat vergüten. Dies soll Geltung haben, sowohl mit Blick auf das Training als auch sämtliche Techniken zur Weiterentwicklung generativer KI-Anwendungen wie z.B. RAG (Retrieval Augmented Generation).

  4. Die Plattformen und die Medienverlage müssen in einen Dialog eintreten, um gemeinsam Lösungen gegen vorsätzliche Falsch- und Desinformation zum Zweck der Manipulation der Nutzer zu finden. Internationale Online-Plattformen müssen Verantwortung für ihren Einfluss im öffentlichen Raum übernehmen.

  5. Internationale Online-Plattformen müssen die journalistische Pluralität achten und sich dieser gegenüber neutral verhalten, sie dürfen weder eigene Inhalte noch Inhalte einzelner Medien privilegieren; ein Vorrang der Inhalte redaktionell unabhängiger Medien, welche sich an anerkannte redaktionelle Standards halten, gegenüber Inhalten, welche solchen Standards nicht entsprechen, bleibt hiervon unberührt.


Derweil beschäftigt die Beziehung zwischen KI-Anbietern und Zeitungsverlagen bereits die Gerichte. In den USA strengt etwa die New York Times eine Klage gegen ChatGPT-Entwickler OpenAI an, wie Sie hier lesen können. Umgekehrt partnert der Spiegel-Verlag mit KI-Anbieter Perplexity. Mehr dazu lesen Sie hier.

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