Beschwerde von Switch zurückgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Switch gegen das Urteil vom 13. Februar dieses Jahres abgeschmettert. Switch will weiter prozessieren.
Im seit 2009 andauernden Rechtsstreit "Switchplus" hat das Bundesverwaltungsgericht nun eine Beschwerde der Stiftung für Domainnamenverwaltung Switch zurückgewiesen. Grund der Beschwerde ist das Urteil des Gerichts vom 13. Februar dieses Jahres, wonach Switch sein Tochterunternehmen Switchplus gegenüber anderen Hosting-Anbietern nicht ungerechtfertigt bevorzugen dürfe.
Die Stiftung hingegen sieht sich in seiner wirtschaftlichen Freiheit eingeschränkt und will den Streit fortführen: "Wir bedauern das negative Urteil", meint Switch-Mediensprecher Marco D’Alessandro in einer schriftlichen Stellungnahme. "Wir prüfen derzeit, ob wir die Beschwerde an das Bundesgericht weiterziehen."
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