NDB muss Dokumente zur Gesichtserkennung teilweise freigeben
Der Nachrichtendienst des Bundes muss der Digitalen Gesellschaft zumindest einen Teil seiner Rechtsgrundlagenanalyse zum Einsatz einer Gesichtserkennungssoftware zugänglich machen. Im Falle des Bearbeitungsreglements folgte das Bundesverwaltungsgericht jedoch dem Nachrichtendienst.
Die Digitale Gesellschaft (Digiges) soll zumindest einen Teil eines vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zurückgehaltenen Dokuments einsehen dürfen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht, bei dem der Verein Klage gegen den NDB eingereicht hatte.
Konkret forderte die Digitale Gesellschaft Zugang zu zwei NDB-Dokumenten, die sich mit einer von der Behörde genutzten Gesichtserkennungssoftware befassen. Dass der NDB entsprechende Technologien nutzt, stellte die unabhängige Aufsichtsbehörde in einem Tätigkeitsbericht fest. Die Digiges vermutet, dass die Behörde dies widerrechtlicherweise tat und forderte in der Folge Zugang zu der vom NDB verfassten Rechtsgrundlagenanalyse und dem Bearbeitungsreglement.
Beide Dokumente wollte der NDB unter Verschluss halten - und zwar auch dann noch, nachdem der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in einem Schlichtungsverfahren der Behörde empfahl, der Digiges den Zugang zu gewähren.
Öffentlichkeitsgesetz versus Nachrichtendienstgesetz
Die Digiges forderte den Zugang zu den NDB-Dokumenten jeweils unter Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz. Der Nachrichtendienst wiederum argumentierte, genau dieses Gesetz gelte nicht für den Zugang zu amtlichen Dokumenten betreffend die Informationsbeschaffung durch den NDB. Die Behörde stützte sich wiederum auf das Nachrichtendienstgesetz (NDG).
Zwar handle es sich bei der verwendeten Software um eine blosse Suchmaschine, mit welcher bereits gespeicherte Daten durchsucht würden, zitiert das Bundesverwaltungsgericht aus der Begründung des NDB. "Die Software ermögliche es jedoch, Schlüsselmerkmale einer Person zu erfassen. Auf diese Weise könnten aus bereits vorhandenen Daten neue Erkenntnisse gewonnen werden, womit die Software zur Gesichtserkennung der Informationsbeschaffung diene und folglich vom Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes ausgenommen sei."
Ein Dokument bleibt geheim
Nach seiner Beurteilung ordnet das Bundesverwaltungsgericht nun an, der NDB müsse der Digiges zumindest einen Teil der Rechtsgrundlagenanalyse zugänglich machen. Sechs von sieben Kapiteln fielen in den sachlichen Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes und es bestehe kein Ausnahmegrund, die Kapitel unter Verschluss zu halten, urteilt das Gericht.
Anders entschied die Judikative bezüglich des Bearbeitungsreglements sowie des ersten Kapitels der Rechtsgrundlagenanalyse. Diese geben nämlich "Aufschluss über die Funktionsweise, die Möglichkeiten und den Einsatzbereich der Software zur Gesichtserkennung" und betreffen somit die Informationsbeschaffung nach NDG, wie dem Urteil zu entnehmen ist. Somit darf der Nachrichtendienst die entsprechenden Dokumente und Abschnitte weiterhin geheim halten.
Digiges überlegt Weiterzug
In ihrer Mitteilung hebt die Digitale Gesellschaft eine im Urteil enthaltene Bemerkung des Gerichts hervor. Es erscheine "fraglich, ob für den Einsatz der Software zur Gesichtserkennung eine gesetzliche Grundlage besteht und diese in hinreichendem Mass Schutz vor einer missbräuchlichen Datenbearbeitung bietet", schreibt die Judikative.
Dass das Gericht die Geheimhaltung einiger NDB-Dokumente stützte, findet die Digiges dagegen stossend: Insbesondere empörend sei, "dass das Urteil goutiert, dass selbst widerrechtliche Werkzeuge und Datensammlungen des NDB vom Öffentlichkeitsprinzip per se ausgenommen bleiben", schreibt der Verein. Auch der Nachrichtendienst müsse sich an das Prinzip halten, dass jedes staatliche Handeln der nötigen Gesetzesgrundlagen bedürfe.
Die beiden Parteien können das Urteil noch ans Bundesgericht weiterziehen. Die Digitale Gesellschaft schreibt dazu, sie halte sich diese Option aktuell offen.
Lesen Sie auch: Der Nachrichtendienst des Bundes soll gewalttätigen Extremismus früher erkennen und bekämpfen können. Während die Digitale Gesellschaft den Bundesrat für das überarbeitete Gesetz kritisiert, unterstützt die Nationalratskommission den Vorschlag - zumindest grundsätzlich.
Wenn selbst Ukulelisten zum Protest aufrufen, läuft etwas schief
Wo laut Lightware die Cybergefahren in Pro-AV-Projekten lauern
Huawei ehrt Schweizer Partner
NDB muss Dokumente zur Gesichtserkennung teilweise freigeben
Roboter besiegt Profis im Tischtennis
Unbefugte verschaffen sich Zugriff auf Claude Mythos
Wie Unternehmen den KI-Kinderschuhen entwachsen
Schwachstelle bedroht Geräte mit Qualcomm-Snapdragon-Pozessoren
Suissedigital steigert Anzahl der Abonnements im Mobilnetz