Samsung umgeht Verkaufsstopp
Samsung verkauft sein Galaxy Tab 10.1 jetzt doch in Europa. Das Gericht hob den Verkaufstopp auf. Inzwischen wurden Vorwürfe laut, Apple habe Beweise gefälscht.
Das Galaxy Tab 10.1 darf nun doch in Europa verkauft werden. Das Landgericht in Düsseldorf änderte seine einstweilige Verfügung gegen Samsung ab, wie Reuters berichtet. Nur in Deutschland darf Samsung sein Tablet weiterhin nicht vertreiben. Am 25. August soll der Rechtsstreit mit einer mündlichen Verhandlung fortgesetzt werden.
Experten zweifeln jedoch, ob das Landgericht in Düsseldorf für einen Fall dieser Grössenordnung überhaupt zuständig sei. Zur Revision des Urteils könnten auch Sprachprobleme geführt haben. Die Financial Times Deutschland zitierte den Patentexperten Florian Müller, der das Problem in der Definition des Begriffs "Niederlassung" sehe.
Demnach werde in der entsprechenden EU-Verordnung eine Niederlassung in Deutschland als Voraussetzung für ein europaweit gültiges Urteil genannt. Die umgangssprachliche Gleichstellung von Niederlassung und Betriebsstätte soll nun für Samsung gesprochen haben. Denn in der EU-Verordnung scheinen nur Betriebsstätten gemeint zu sein, da die englische Version der Richtlinie von "establishment", nicht aber von "subsidiary" spreche. Samsung unterhalte in Deutschland zwar eine Tochtergesellschaft, aber keine Betriebsstätte.
Hat Apple Beweise gefälscht?
Wie die niederländische Website Webwereld.nl aufgedeckt haben will, soll Apple bei seiner Anklage geschummelt haben. Auf einem vor Gericht vorgelegten Foto, gleicht das Galaxy Tab 10.1 dem iPad 2 mehr als in der Realität. Die Autoren vermuten, dass die Seitenverhältnisse verzerrt und gekürzt wurden, damit das Galaxy Tab 10.1 dem iPad mehr ähnelt. Ein mögliche Erklärung sei, dass Apple auf ein nicht mehr aktuelles Foto von Samsung zurückgegriffen habe, wie der Standard schrieb.
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